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Montag - Freitag
10.00-12.00 & 14.00-17.00 Uhr




 

Maxxus GROUP GmbH & Co KG
Hans-Böckler-Straße 5
64521 Gross-Gerau / Germany


Tel.: 06152 - 927 - 0
Fax: 0 61 52 - 92 72 22
E-Mail: info@maxxus.de



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Garantiebedingungen  
Garantiebedingungen*

MAXXUS® gewährt für einige Produkte eine 5-Jahresgarantie zu den nachstehenden Bedingungen.
Sonstige Ansprüche und Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz oder aufgrund eines Vertrages zustehen, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Geräteregistrierung
Das Gerät ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum schriftlich zu registrieren. Verwenden Sie hierzu ausschließlich die der Gebrauchsanleitung beigefügte „MAXXUS Registrierungskarte“. Spätere Registrierungen können leider nicht mehr entgegengenommen werden.
Senden Sie die Registrierungskarte vollständig ausgefüllt und ausreichend frankiert (oder per Fax: 06152-927 222) zurück.
Privater Direkterwerb und Betrieb in Deutschland
Die Garantie wird ausschließlich für in Deutschland erworbene und betriebene Produkte gewährt, die direkt bei der MAXXUS® Group GmbH & Co. KG oder deren lizensierten Vertriebspartner erworben wurden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere die gewerbliche Nutzung, etwa durch Verleih, Vermietung oder Studiobetrieb, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Bei Veräußerung oder sonstiger Weitergabe des Gerätes sind die Adressdaten des Käufers zur Wahrung der Garantie innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Vertragsschluss schriftlich an MAXXUS® zu übermitteln.

Wartung
Es gilt eine Wartungspflicht. Die Wartungsintervalle beginnen mit dem Kaufdatum und betragen für:

Laufbänder 12 Monate
Crosstrainer 18 Monate
Ergometer/Heimtrainer 24 Monate
Recumbent 24 Monate
Rudergeräte 24 Monate
Speedbikes 24 Monate
Vibrationsgeräte 24 Monate
Kraftmaschinen unterliegen keiner generellen Wartungspflicht

Alle Bauteile sind ungeachtet dessen vom Kunden regelmäßig zu überprüfen und gemäß der Bedienungsanleitung mit geeigneten Schmiermitteln zu behandeln. Ein Wartungsauftrag ist mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben genannten Frist beim MAXXUS® Support zur Planung anzumelden. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per Email, Fax oder Postbrief.

Im Fall der Garantieinanspruchnahme ist die Durchführung der Wartung mit Belegen über den Kauf von Pflegeölen und über die Durchführung der Wartungen nachzuweisen.

Inanspruchnahme
Garantieleistungen werden nur gegen Vorlage eines Kaufbeleges und einer vollständig ausgefüllten Schadensmeldung erbracht. Für die Schadensmeldung ist die Vorlage zu verwenden, die auf der Homepage unter dem Link: http://www.maxxus.de/de/support/reparaturauftrag.html oder in der jeweiligen Bedienungsanleitung des Gerätes bereit gehalten wird.

Ausschluss
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:
Transport- und Fahrtkosten
Auf- und Abbaukosten bei notwendigem Transport
Notwendige Wartungsarbeiten
Behebung von Schäden, welche aufgrund falscher Montage, falscher Nutzung oder mangelnder Reinigung entstanden sind
Verschleißteile**
** Von der Garantie ausgeschlossene Verschleißteile sind insbesondere:
Laufgurt
Antriebsriemen
Kugellager
Überzüge an Haltegriffen
Laufbrett
Folien
Laufrollen
Zugseile
Pedalriemen

Zur Schmierung des Laufgurtes von Laufbändern sind ausschließlich MAXXUS® Pflegeöle zu verwenden. Bei Verwendung von Fremdölen zur Laufgurtschmierung erlischt die Garantie. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Ölsprays.
Für die Instandsetzung, Wartung und Pflege sind ausschließlich original MAXXUS® Produkte zu verwenden.

Eine Verlängerung der Garantie aufgrund einer Reklamation oder eines Austauschs ist ausgeschlossen. Instandsetzungs- und Wartungskosten, welche nicht von der Garantie abgedeckt sind, werden beim Technikerbesuch sofort fällig und sind vor Ort in bar zu entrichten. Ist eine Abholung des Gerätes per Spedition notwendig, muss dieses nach vorheriger Vereinbarung ebenerdig bereitgestellt werden. Die logistische Abwicklung wird von einem Servicemitarbeiter vor der Abholung abgesprochen.
Wird für die Instandsetzungszeit ein Leihgerät benötigt, kann dieses kostenpflichtig bereitgestellt werden. Die Kosten errechnen sich aus Transportaufwand und Leihgebühr. Ein Anrecht auf ein Leihgerät besteht nicht.

Schäden, welche aufgrund falscher Montage oder ungenügender Pflege entstehen, sind nicht von der Garantie gedeckt. Wird das Gerät zu einem anderen als dem vertragsmäßig vereinbarten Zweck verwendet, erlischt die Garantie. Fehlerhafte Bauteile, welche beim Aufbau des Gerätes vom Kunden montiert wurden, sind nach Zusendung vom Kunden auszutauschen. Gegebenenfalls wird ein Maxxus Techniker hierzu Hilfestellung geben.
Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate nach Kenntnis des Kunden vom Garantiefall und spätestens 6 Monate nach Ablauf der Garantie.
 Garantiegeber ist die MAXXUS® GROUP GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Str. 5, 64521 Groß-Gerau,
vertreten durch die MAXXUS® Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer: Jürgen Schuchmann
*Stand: 09/2010


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